forked from kevadesu/forgejo
[skip ci] Updated licenses and gitignores
This commit is contained in:
parent
4b7d85bfa5
commit
e35a2b65bc
397 changed files with 12132 additions and 12888 deletions
|
@ -1,8 +1,9 @@
|
|||
Deutsche Freie Software Lizenz
|
||||
|
||||
(c) Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen 2004 Erstellt
|
||||
von Axel Metzger und Till Jaeger, Institut für Rechtsfragen der Freien und
|
||||
Open Source Software - ( http://www.ifross.de ) .
|
||||
(c) Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen 2004
|
||||
|
||||
Erstellt von Axel Metzger und Till Jaeger, Institut für Rechtsfragen der Freien
|
||||
und Open Source Software - (http://www.ifross.de).
|
||||
|
||||
Präambel
|
||||
|
||||
|
@ -32,77 +33,49 @@ Die Deutsche Freie Software Lizenz nimmt auf die besonderen Anforderungen
|
|||
des deutschen und europäischen Rechts Rücksicht. Sie ist zweisprachig gestaltet
|
||||
und damit auch auf den internationalen Vertrieb ausgerichtet.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 0 Definitionen
|
||||
|
||||
|
||||
§ 0 Definitionen
|
||||
|
||||
Dokumentation: Die Beschreibung des Aufbaus und/oder der Struktur der Programmierung
|
||||
und/oder der Funktionalitäten des Programms, unabhängig davon, ob sie im Source
|
||||
Code oder gesondert vorgenommen wird.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Lizenz: Die zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geschlossene Vereinbarung mit
|
||||
dem Inhalt der "Deutschen Freien Software Lizenz" bzw. das Angebot hierzu.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Lizenznehmer: Jede natürliche oder juristische Person, die die Lizenz angenommen
|
||||
hat.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Programm: Jedes Computerprogramm, das von den Rechtsinhabern nach den Bestimmungen
|
||||
dieser Lizenz verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Object Code: Die maschinenlesbare, übersetzte Form des Programms.
|
||||
|
||||
|
||||
Object Code: Die maschinenlesbare, übersetzte Form des Programms.
|
||||
|
||||
Öffentlich: Nicht nur an einen bestimmten Personenkreis gerichtet, der persönlich
|
||||
oder durch die Zugehörigkeit zu einer juristischen Person oder einem öffentlichen
|
||||
Träger miteinander verbunden ist.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Öffentlich zugänglich machen: Die öffentliche Weitergabe des Programms in
|
||||
unkörperlicher Form, insbesondere das Bereithalten zum Download in Datennetzen.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Rechtsinhaber: Der bzw. die Urheber oder sonstigen Inhaber der ausschließlichen
|
||||
Nutzungsrechte an dem Programm.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Source Code: Die für Menschen lesbare, in Programmiersprache dargestellte
|
||||
Form des Programms.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Verändern: Jede Erweiterung, Kürzung und Bearbeitung des Programms, insbesondere
|
||||
Weiterentwicklungen.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Verbreiten: Die öffentliche Weitergabe körperlicher Vervielfältigungsstücke,
|
||||
insbesondere auf Datenträgern oder in Verbindung mit Hardware.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
Vollständiger Source Code: Der Source Code in der für die Erstellung bzw.
|
||||
die Bearbeitung benutzten Form zusammen mit den zur Übersetzung und Installation
|
||||
erforderlichen Konfigurationsdateien und Software-Werkzeugen, sofern diese
|
||||
in der benötigten Form nicht allgemein gebräuchlich (z.B. Standard-Kompiler)
|
||||
oder für jedermann lizenzgebührenfrei im Internet abrufbar sind.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 1 Rechte
|
||||
§ 1 Rechte
|
||||
|
||||
(1) Sie dürfen das Programm in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten
|
||||
und öffentlich zugänglich machen.
|
||||
|
@ -111,38 +84,28 @@ und öffentlich zugänglich machen.
|
|||
vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Gestattet ist
|
||||
auch die Kombination des Programms oder Teilen hiervon mit anderen Programmen.
|
||||
|
||||
(3) Sie erhalten die Rechte unentgeltlich.
|
||||
(3) Sie erhalten die Rechte unentgeltlich.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 2 Pflichten beim Vertrieb
|
||||
§ 2 Pflichten beim Vertrieb
|
||||
|
||||
(1) Wenn Sie das Programm verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, sei
|
||||
es in unveränderter oder veränderter Form, sei es in einer Kombination mit
|
||||
anderen Programmen oder in Verbindung mit Hardware, dann müssen sie mitliefern:
|
||||
|
||||
1. alle Vermerke im Source Code und/oder Object Code, die auf diese Lizenz
|
||||
hinweisen;
|
||||
|
||||
2. alle Vermerke im Source Code und/oder Object Code, die über die Urheber
|
||||
des Programms Auskunft geben;
|
||||
|
||||
3. einen für den Empfänger deutlich wahrnehmbaren Hinweis auf diese Lizenz
|
||||
und die Internetadresse < http://www.d-fsl.de > ;
|
||||
|
||||
4. den vollständigen Text dieser Lizenz in deutlich wahrnehmbarer Weise.
|
||||
und die Internetadresse http://www.d-fsl.de;
|
||||
4. den vollständigen Text dieser Lizenz in deutlich wahrnehmbarer Weise.
|
||||
|
||||
(2) Wenn bei der Installation des Programms und/oder beim Programmstart Lizenz-
|
||||
und/oder Vertragsbedingungen angezeigt werden, dann müssen
|
||||
|
||||
1. diese Lizenz,
|
||||
|
||||
2. ein Hinweis auf diese Lizenz und
|
||||
|
||||
1. diese Lizenz,
|
||||
2. ein Hinweis auf diese Lizenz und
|
||||
3. ein Hinweis auf den oder die Rechtsinhaber an den ersten unter dieser Lizenz
|
||||
nutzbaren Programmbestandteilen
|
||||
|
||||
ebenfalls angezeigt werden.
|
||||
ebenfalls angezeigt werden.
|
||||
|
||||
(3) Sie dürfen die Nutzung des Programms nicht von Pflichten oder Bedingungen
|
||||
abhängig machen, die nicht in dieser Lizenz vorgesehen sind.
|
||||
|
@ -152,9 +115,7 @@ Dokumentation entsprechend mitgeliefert werden, es sei denn, die freie Mitliefer
|
|||
der Dokumentation ist Ihnen aufgrund der Lizenz für die Dokumentation nicht
|
||||
gestattet.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 3 Weitere Pflichten beim Vertrieb veränderter Versionen
|
||||
§ 3 Weitere Pflichten beim Vertrieb veränderter Versionen
|
||||
|
||||
(1) Veränderte Versionen des Programms dürfen Sie nur unter den Bedingungen
|
||||
dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, so dass Dritte
|
||||
|
@ -165,13 +126,11 @@ gilt auch die Kombination insgesamt als eine veränderte Version des Programms,
|
|||
es sei denn, das andere Programm ist formal und inhaltlich eigenständig. Ein
|
||||
anderes Programm ist dann als eigenständig anzusehen, wenn es die folgenden
|
||||
Voraussetzungen alle erfüllt:
|
||||
|
||||
1. Der Source Code der kombinierten Programme muss jeweils in eigenen Dateien
|
||||
vorhanden sein, die keine Bestandteile des anderen Teils enthalten, die über
|
||||
die zur Programmkombination üblichen und erforderlichen Informationen über
|
||||
den anderen Teil hinausgehen, wobei der Source Code des anderen Programms
|
||||
nicht mitgeliefert werden muss.
|
||||
|
||||
2. Der mit dem Programm kombinierte Teil muss auch dann sinnvoll nutzbar sein,
|
||||
wenn er nicht mit dem Programm kombiniert wird, und zwar entweder alleine
|
||||
oder mit sonstigen Programmen. Was als "sinnvoll nutzbar" anzusehen ist, richtet
|
||||
|
@ -211,17 +170,13 @@ lizenzieren Sie dieses Schutzrecht für veränderte und unveränderte Versionen
|
|||
des Programms in dem Umfang, der erforderlich ist, um die Rechte aus dieser
|
||||
Lizenz wahrnehmen zu können.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 4 Weitere Pflichten beim Vertrieb im Object Code
|
||||
§ 4 Weitere Pflichten beim Vertrieb im Object Code
|
||||
|
||||
(1) Wenn Sie das Programm nur im Object Code verbreiten, dann müssen Sie zusätzlich
|
||||
zu den in § 2 und § 3 geregelten Pflichten entweder
|
||||
|
||||
1. den vollständigen Source Code im Internet öffentlich zugänglich machen
|
||||
und bei der Verbreitung des Object Codes deutlich auf die vollständige Internetadresse
|
||||
hinweisen, unter der der Source Code abgerufen werden kann oder
|
||||
|
||||
2. den vollständigen Source Code auf einem hierfür üblichen Datenträger unter
|
||||
Beachtung der §§ 2 und 3 mitverbreiten.
|
||||
|
||||
|
@ -235,9 +190,7 @@ Dokumentation entsprechend der Absätze 1 und 2 mitgeliefert werden, es sei
|
|||
denn, die freie Mitlieferung der Dokumentation ist Ihnen aufgrund der Lizenz
|
||||
für die Dokumentation nicht gestattet.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 5 Vertragsschluss
|
||||
§ 5 Vertragsschluss
|
||||
|
||||
(1) Mit dieser Lizenz wird Ihnen und jeder anderen Person ein Angebot auf
|
||||
Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Programms unter den Bedingungen
|
||||
|
@ -247,14 +200,10 @@ der Deutschen Freien Softwarelizenz unterbreitet.
|
|||
bestimmungsgemäß benutzen, ohne dass es der Annahme dieser Lizenz bedarf.
|
||||
Dieses Recht umfasst in der Europäischen Union und in den meisten anderen
|
||||
Rechtsordnungen insbesondere die folgenden Befugnisse:
|
||||
|
||||
1. das Programm ablaufen zu lassen sowie die Erstellung von hierfür erforderlichen
|
||||
Vervielfältigungen im Haupt- und Arbeitsspeicher;
|
||||
|
||||
2. das Erstellen einer Sicherungskopie;
|
||||
|
||||
3. die Fehlerberichtigung;
|
||||
|
||||
2. das Erstellen einer Sicherungskopie;
|
||||
3. die Fehlerberichtigung;
|
||||
4. die Weitergabe einer rechtmäßig erworbenen körperlichen Kopie des Programms.
|
||||
|
||||
(3) Sie erklären Ihre Zustimmung zum Abschluss dieser Lizenz, indem Sie das
|
||||
|
@ -268,9 +217,7 @@ Zugangs der Annahmeerklärung bei den Rechtsinhabern bedarf.
|
|||
direkt von den Rechtsinhabern. Eine Unterlizenzierung oder Übertragung der
|
||||
Rechte ist nicht gestattet.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 6 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung
|
||||
§ 6 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung
|
||||
|
||||
(1) Jede Verletzung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Lizenz führt zu einer
|
||||
automatischen Beendigung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz.
|
||||
|
@ -278,9 +225,7 @@ automatischen Beendigung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz.
|
|||
(2) Die Rechte Dritter, die das Programm oder Rechte an dem Programm von Ihnen
|
||||
erhalten haben, bleiben hiervon unberührt.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 7 Haftung und Gewährleistung
|
||||
§ 7 Haftung und Gewährleistung
|
||||
|
||||
(1) Für entgegenstehende Rechte Dritter haften die Rechtsinhaber nur, sofern
|
||||
sie Kenntnis von diesen Rechten hatten, ohne Sie zu informieren.
|
||||
|
@ -290,9 +235,7 @@ nach den außerhalb dieser Lizenz getroffenen Vereinbarungen zwischen Ihnen
|
|||
und den Rechtsinhabern oder, wenn eine solche Vereinbarung nicht existiert,
|
||||
nach den gesetzlichen Regelungen.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 8 Verträge mit Dritten
|
||||
§ 8 Verträge mit Dritten
|
||||
|
||||
(1) Diese Lizenz regelt nur die Beziehung zwischen Ihnen und den Rechtsinhabern.
|
||||
Sie ist nicht Bestandteil der Verträge zwischen Ihnen und Dritten.
|
||||
|
@ -313,9 +256,7 @@ jeglicher Art, verhindern oder erschweren. Eine passwortgeschützte Zugangsbesch
|
|||
oder die Nutzung in einem Intranet wird nicht als technische Schutzmaßnahme
|
||||
angesehen.
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
§ 9 Text der Lizenz
|
||||
§ 9 Text der Lizenz
|
||||
|
||||
(1) Diese Lizenz ist in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Beide
|
||||
Fassungen sind gleich verbindlich. Es wird unterstellt, dass die in der Lizenz
|
||||
|
@ -335,20 +276,18 @@ Lizenz werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt.
|
|||
(3) Sie dürfen diese Lizenz in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten
|
||||
und öffentlich zugänglich machen.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 10 Anwendbares Recht
|
||||
|
||||
§ 10 Anwendbares Recht
|
||||
Auf diese Lizenz findet deutsches Recht Anwendung.
|
||||
|
||||
Auf diese Lizenz findet deutsches Recht Anwendung.
|
||||
|
||||
Anhang: Wie unterstellen Sie ein Programm der Deutschen Freien Software Lizenz?
|
||||
|
||||
Um jedermann den Abschluss dieser Lizenz zu ermöglichen, wird empfohlen, das
|
||||
Programm mit folgendem Hinweis auf die Lizenz zu versehen:
|
||||
|
||||
"Copyright (C) 20[jj] [Name des Rechtsinhabers].
|
||||
"Copyright (C) 20[jj] [Name des Rechtsinhabers].
|
||||
|
||||
Dieses Programm kann durch jedermann gemäß den Bestimmungen der Deutschen
|
||||
Freien Software Lizenz genutzt werden.
|
||||
|
||||
Die Lizenz kann unter http://www.d-fsl.de abgerufen werden."
|
||||
Die Lizenz kann unter http://www.d-fsl.de abgerufen werden."
|
||||
|
|
Loading…
Add table
Add a link
Reference in a new issue